Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt
Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.
Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt
Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
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Verbotszeichen Rasen betreten verboten
Verbotszeichen Rasen betreten verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Rasen betreten verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, farbiges Motiv Norm: älter oder praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Schlittschuhfahren (Schlittschuhlaufen) verboten
Verbotszeichen Schlittschuhfahren (Schlittschuhlaufen) verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Schlittschuhfahren (Schlittschuhlaufen) verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Einwerfen von Binden, Tampons und Abfall verboten
Verbotszeichen Einwerfen von Binden, Tampons und Abfall verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Einwerfen von Binden, Tampons und Abfall verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Pilze sammeln verboten
Verbotszeichen Pilze sammeln verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Pilze sammeln verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Obst pflücken verboten
Verbotszeichen Obst pflücken verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Obst pflücken verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Hände schütteln verboten
Verbotszeichen Hände schütteln verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Hände schütteln verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Elektrischer Gabelstapler, elektrische Ameise, Elektrohubwagen verboten
Verbotszeichen Elektrischer Gabelstapler, elektrische Ameise, Elektrohubwagen verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Elektrischer Gabelstapler, elektrische Ameise, Elektrohubwagen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Handy-Smartphone-Mobil telefonieren verboten
Verbotszeichen Handy-Smartphone-Mobil telefonieren verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Handy-Smartphone-Mobil telefonieren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Camcorder - Videokamera - Filmen verboten
Verbotszeichen Camcorder - Videokamera - Filmen verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Camcorder - Videokamera - Filmen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Fotografieren und Filmen verboten
Verbotszeichen Fotografieren und Filmen verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Fotografieren und Filmen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Enten füttern verboten
Verbotszeichen Enten füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Enten füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Grillen verboten
Verbotszeichen Grillen verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Grillen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Asche und Glut entsorgen verboten (Grillen)
Verbotszeichen Asche und Glut entsorgen verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Asche und Glut entsorgen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Das Entsorgen von Abfällen ist verboten
Verbotszeichen Das Entsorgen von Abfällen ist verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Das Entsorgen von Abfällen ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Das Pflücken von Pflanzen ist verboten
Verbotszeichen Das Pflücken von Pflanzen ist verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Das Pflücken von Pflanzen ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Fische füttern verboten
Verbotszeichen Fische füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Fische füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Für Hunde verboten
Verbotszeichen Für Hunde verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Für Hunde verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Hühner füttern verboten
Verbotszeichen Hühner füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Hühner füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Rinder - Kühe füttern verboten
Verbotszeichen Rinder - Kühe füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Rinder - Kühe füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Schweine füttern verboten
Verbotszeichen Schweine füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Schweine füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Schafe füttern verboten
Verbotszeichen Schafe füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Schafe füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Ziegen füttern verboten
Verbotszeichen Ziegen füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Ziegen füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Gänse füttern verboten
Verbotszeichen Gänse füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Gänse füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Lamas füttern verboten
Verbotszeichen Lamas füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Lamas füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)