Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt
Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.
Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt
Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
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Verbotszeichen Für Roller und Mofas verboten
Verbotszeichen Für Roller und Mofas verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Für Roller und Mofas verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Fußball spielen verboten
Verbotszeichen Fußball spielen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Fußball spielen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Graben verboten
Verbotszeichen Graben verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Graben verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Händewaschen mit Lösungsmitteln ist verboten
Verbotszeichen Händewaschen mit Lösungsmitteln ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Händewaschen mit Lösungsmitteln ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Hunde dürfen hier nicht koten
Verbotszeichen Hunde dürfen hier nicht koten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens / Hundeschildes Hunde dürfen hier nicht koten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Inline-Skating verboten
Verbotszeichen Inline-Skating verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Inline-Skating verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
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Verbotszeichen Kein Winterdienst
Verbotszeichen Kein Winterdienst – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Kein Winterdienst: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
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Verbotszeichen Kinderwagen verboten
Verbotszeichen Kinderwagen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Kinderwagen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
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Verbotszeichen Lärm verboten
Verbotszeichen Lärm verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Lärm verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Lärm, Hupen, Tröten verboten
Verbotszeichen Lärm, Hupen, Tröten verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Lärm, Hupen, Tröten verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Magnete verboten
Verbotszeichen Magnete verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Magnete verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Maschine darf nur von einer Person bedient werden
Verbotszeichen Maschine darf nur von einer Person bedient werden – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Maschine darf nur von einer Person bedient werden: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Mit Hochdruck reinigen verboten
Verbotszeichen Mit Hochdruck reinigen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Mit Hochdruck reinigen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Mitfahren auf Flurförderzeug - Gabelstapler ist verboten
Verbotszeichen Mitfahren auf Flurförderzeug - Gabelstapler ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Mitfahren auf Flurförderzeug - Gabelstapler ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Mitführen von magnetischen oder elektronischen Datenträgern ist verboten
Verbotszeichen Mitführen von magnetischen oder elektronischen Datenträgern ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Mitführen von magnetischen oder elektronischen Datenträgern ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Mitführen von Metallteilen und Uhren ist verboten
Verbotszeichen Mitführen von Metallteilen und Uhren ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Mitführen von Metallteilen und Uhren ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Motorradhelm tragen verboten
Verbotszeichen Motorradhelm tragen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Motorradhelm tragen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Nicht auf Rollenbahn treten
Verbotszeichen Nicht auf Rollenbahn treten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Nicht auf Rollenbahn treten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Nicht berühren, Gehäuse ist unter Spannung
Verbotszeichen Nicht berühren, Gehäuse ist unter Spannung – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Nicht berühren, Gehäuse ist unter Spannung: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Nicht falten oder zusammenschieben
Verbotszeichen Nicht falten oder zusammenschieben – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Nicht falten oder zusammenschieben: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Nicht gebückt heben
Verbotszeichen Nicht gebückt heben – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Nicht gebückt heben: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
Verbotszeichen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Nicht in die Kanalisation gelangen lassen: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Nicht in Wohngebieten verwenden
Verbotszeichen Nicht in Wohngebieten verwenden – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Nicht in Wohngebieten verwenden: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Nicht unter angehobene Lasten treten
Verbotszeichen Nicht unter angehobene Lasten treten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Nicht unter angehobene Lasten treten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)