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Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt   

Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten. 

Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.  

Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.  

Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial. 

Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.    


Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt   

Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten. 

Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.  

Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.  

Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial. 

Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.    

Verbotszeichen Ölen und Schmieren verboten

Verbotszeichen Ölen und Schmieren verboten

Verbotszeichen Ölen und Schmieren verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Ölen und Schmieren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Parken verboten

Verbotszeichen Parken verboten

Verbotszeichen Parken verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Parken verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Quad verboten

Verbotszeichen Quad verboten

Verbotszeichen Quad verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Quad verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Regale besteigen verboten

Verbotszeichen Regale besteigen verboten

Verbotszeichen Regale besteigen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Regale besteigen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Reiten verboten

Verbotszeichen Reiten verboten

Verbotszeichen Reiten verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Reiten verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Rollator abstellen verboten

Verbotszeichen Rollator abstellen verboten

Verbotszeichen Rollator abstellen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Rollator abstellen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

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Verbotszeichen Rollerfahren auf Handhubwagen ist verboten

Verbotszeichen Rollerfahren auf Handhubwagen ist verboten

Verbotszeichen Rollator abstellen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Rollerfahren auf Handhubwagen ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Sackkarre verboten

Verbotszeichen Sackkarre verboten

Verbotszeichen Sackkarre verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Sackkarre verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Schweißen ist verboten 2

Verbotszeichen Schweißen ist verboten 2

Verbotszeichen Schweißen ist verboten 2 – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Schweißen ist verboten 2: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Schweißen ist verboten

Verbotszeichen Schweißen ist verboten

Verbotszeichen Schweißen ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Schweißen ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Stapler, Beschädigungen an Regalen vermeiden

Verbotszeichen Stapler, Beschädigungen an Regalen vermeiden

Verbotszeichen Stapler, Beschädigungen an Regalen vermeiden – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Stapler, Beschädigungen an Regalen vermeiden: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Starkstromkabel berühren ist verboten

Verbotszeichen Starkstromkabel berühren ist verboten

Verbotszeichen Starkstromkabel berühren ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Starkstromkabel berühren ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Tauben füttern verboten

Verbotszeichen Tauben füttern verboten

Verbotszeichen Tauben füttern verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Tauben füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Zutritt für Unbefugte verboten

Verbotszeichen Zutritt für Unbefugte verboten

Verbotszeichen Zutritt für Unbefugte verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Zutritt für Unbefugte verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Nicht hinter den Schwenkarm treten

Verbotszeichen Nicht hinter den Schwenkarm treten

Verbotszeichen Nicht hinter den Schwenkarm treten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Nicht hinter den Schwenkarm treten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Nicht abdecken

Verbotszeichen Nicht abdecken

Verbotszeichen Nicht abdecken – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Nicht abdecken: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Tretroller / Scooter verboten

Verbotszeichen Tretroller / Scooter verboten

Verbotszeichen Tretroller / Scooter verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Tretroller / Scooter verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter verboten

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter verboten

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens E-Roller / E-Scooter verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter fahren verboten

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter fahren verboten

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter fahren verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens E-Roller / E-Scooter fahren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter fahren zu zweit verboten

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter fahren zu zweit verboten

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter fahren zu zweit verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens E-Roller / E-Scooter fahren zu zweit verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Für E-Roller / E-Scooter verboten - mit Stecker

Verbotszeichen Für E-Roller / E-Scooter verboten - mit Stecker

Verbotszeichen Für E-Roller / E-Scooter verboten - mit Stecker – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Für E-Roller / E-Scooter verboten - mit Stecker: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter Durchfahrt verboten - mit Stecker

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter Durchfahrt verboten - mit Stecker

Verbotszeichen E-Roller / E-Scooter Durchfahrt verboten - mit Stecker – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens E-Roller / E-Scooter Durchfahrt verboten - mit Stecker: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Lärm und Musik verboten

Verbotszeichen Lärm und Musik verboten

Verbotszeichen Lärm und Musik verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Lärm und Musik verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Skateboard fahren verboten

Verbotszeichen Skateboard fahren verboten

Verbotszeichen Skateboard fahren verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Skateboard fahren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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