Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt
Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.
Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt
Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.
Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.
Verbotszeichen Die Rutschbahn hochlaufen ist verboten – Wasserrutschen
Verbotszeichen Die Rutschbahn hochlaufen ist verboten. Verbotsschild zur Nutzung von Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Die Rutschbahn hochlaufen ist verboten – Wasserrutschen – VBT-119: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Die Rutschbahn runterlaufen ist verboten – Wasserrutschen
Verbotszeichen Die Rutschbahn runterlaufen ist verboten. Verbotsschild zur Nutzung von Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Die Rutschbahn runterlaufen ist verboten – Wasserrutschen – VBT-120: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Das Tragen von Schmuck und Uhren ist verboten
Verbotszeichen Das Tragen von Schmuck und Uhren ist verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Das Tragen von Schmuck und Uhren ist verboten – VBT-121: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Ins Wasser urinieren verboten 02
Verbotszeichen Ins Wasser urinieren verboten 02. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Ins Wasser urinieren verboten 02 – VBT-122: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Hunde dürfen hier nicht schwimmen
Verbotszeichen Hunde dürfen hier nicht schwimmen – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens / Hundeschildes Hunde dürfen hier nicht schwimmen: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Vor das Urinal urinieren verboten
Verbotszeichen Vor das Urinal urinieren verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Vor das Urinal urinieren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Vor die Toilette urinieren verboten
Verbotszeichen Vor die Toilette urinieren verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Vor die Toilette urinieren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Fotografieren und Filmen mit Drohnen verboten
Verbotszeichen Fotografieren und Filmen mit Drohnen verboten - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Fotografieren und Filmen mit Drohnen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz/rot Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Drohnen verboten
Verbotszeichen Drohnen verboten - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Drohnen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Dünen betreten verboten
Verbotszeichen Dünen betreten verboten - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Dünen betreten verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Dünen betreten und Hunde verboten
Verbotszeichen Dünen betreten und Hunde verboten - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Dünen betreten und Hunde verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen FKK - Betreten für Bekleidete verboten
Verbotszeichen FKK - Betreten für Bekleidete verboten - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens FKK - Betreten für Bekleidete verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Wohnmobile verboten - Übernachten im Wohnmobil nicht gestattet
Verbotszeichen Wohnmobile verboten - Übernachten im Wohnmobil nicht gestattet - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Wohnmobile verboten - Übernachten im Wohnmobil nicht gestattet: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Offenes Licht - Lagerfeuer verboten
Verbotszeichen Offenes Licht - Lagerfeuer verboten - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Offenes Licht - Lagerfeuer verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Zutritt verboten - Hand
Verbotszeichen Zutritt verboten - Hand. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Zutritt verboten - Hand – VBT-128: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Keine Annahme von 200 und 500 Euro Scheinen
Verbotszeichen Keine Annahme von 200 und 500 Euro Scheinen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Keine Annahme von 200 und 500 Euro Scheinen – VBT-125: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol farbig Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Einbruch - Stehlen verboten
Verbotszeichen Einbruch - Stehlen verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Einbruch - Stehlen verboten – VBT-124: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Keine Zigarettenkippen - Zigarettenstummel auf den Boden werfen
Verbotszeichen Keine Zigarettenkippen - Zigarettenstummel auf den Boden werfen - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Keine Zigarettenkippen - Zigarettenstummel auf den Boden werfen – VBT-127: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol farbig Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Keine Zigarettenkippen - Zigarettenstummel wegwerfen
Verbotszeichen Keine Zigarettenkippen - Zigarettenstummel wegwerfen - praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Keine Zigarettenkippen - Zigarettenstummel wegwerfen – VBT-126: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol farbig Norm: praxisbewährt Material: Aluminium 2 mm Abmessungen: Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen Bitte beachten Sie: Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Einstecken (Stromstecker) verboten
Verbotszeichen Einstecken (Stromstecker) verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Einstecken (Stromstecker) verboten - VBT-136: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Das Mitfahren auf dem Gabelstapler, elektrischer Ameise, Elektrohubwagen ist verboten
Verbotszeichen Das Mitfahren auf dem Gabelstapler, elektrischer Ameise, Elektrohubwagen ist verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Das Mitfahren auf dem Gabelstapler, elektrischer Ameise, Elektrohubwagen ist verboten – VBT-137: Ausführung: Grundfarbe weiß, Kreuz rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Das Mitfahren - sitzend - auf dem Gabelstapler, elektrischer Ameise, Elektrohubwagen ist verboten
Verbotszeichen Das Mitfahren auf dem Gabelstapler, elektrischer Ameise, Elektrohubwagen ist verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Das Mitfahren - sitzend - auf dem Gabelstapler, elektrischer Ameise, Elektrohubwagen ist verboten – VBT-138: Ausführung: Grundfarbe weiß, Kreuz rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Stehen auf dem Gabelstapler, der elektrischer Ameise, Elektrohubwagen während des Betriebs ist verboten
Verbotszeichen Stehen auf dem Gabelstapler, der elektrischer Ameise, Elektrohubwagen während des Betriebs ist verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Stehen auf dem Gabelstapler, der elektrischer Ameise, Elektrohubwagen während des Betriebs ist verboten – VBT-139: Ausführung: Grundfarbe weiß, Kreuz rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)