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Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt   

Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten. 

Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.  

Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.  

Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial. 

Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.    


Verbotszeichen - ältere Normen und praxisbewährt   

Verbotszeichen und Verbotsschilder sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Dies gilt auch für praxisbewährte Verbotszeichen, die zwar nicht genormt, jedoch zulässig sind, sofern ihr Einsatz erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn ein genormtes Verbotszeichen die gewünschte Aussage nicht zweifelsfrei erfüllt oder aufgrund spezieller Sicherheitsanweisungen nicht erfüllen kann. Verbotszeichen sind rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten. 

Wir führen in dieser Kategorie praxisbewährte Verbotszeichen und Verbotszeichen älterer Normen in zahlreichen Größen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung. Sollten Sie ein spezielles Verbotszeichen benötigen, bitten wir um Nachricht. Wir fertigen Verbotszeichen auch nach Vorgabe. Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot.  

Bitte beachten Sie, dass diese Verbotsschilder nur für eine Beschilderung auf Betriebsgrundstücken und privaten Liegenschaften eingesetzt werden können, nicht im öffentlichen Straßenverkehr.  

Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung auch, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial. 

Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.    

Verbotszeichen Alpakas füttern verboten

Verbotszeichen Alpakas füttern verboten

Verbotszeichen Alpakas füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Alpakas füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Pferde füttern verboten

Verbotszeichen Pferde füttern verboten

Verbotszeichen Pferde füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Pferde füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Esel füttern verboten

Verbotszeichen Esel füttern verboten

Verbotszeichen Esel füttern verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Esel füttern verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Äpfel pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Äpfel pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Äpfel pflücken verboten - Ernteschild. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Äpfel pflücken verboten - Ernteschild: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Kirschen pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Kirschen pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Kirschen pflücken verboten - Ernteschild. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Kirschen pflücken verboten - Ernteschild: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Erdbeeren pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Erdbeeren pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Erdbeeren pflücken verboten - Ernteschild. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Erdbeeren pflücken verboten - Ernteschild: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Pflaumen pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Pflaumen pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Pflaumen pflücken verboten - Ernteschild. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Pflaumen pflücken verboten - Ernteschild: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Birnen pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Birnen pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Birnen pflücken verboten - Ernteschild. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Birnen pflücken verboten - Ernteschild: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Obst pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Obst pflücken verboten - Ernteschild

Verbotszeichen Obst pflücken verboten - Ernteschild. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Obst pflücken verboten - Ernteschild: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

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Verbotszeichen Abfälle nicht auf den Boden werfen

Verbotszeichen Abfälle nicht auf den Boden werfen

Verbotszeichen Abfälle nicht auf den Boden werfen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Abfälle nicht auf den Boden werfen: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   PVC - Hartschaum 3 mm   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Ins Wasser urinieren verboten

Verbotszeichen Ins Wasser urinieren verboten

Verbotszeichen Ins Wasser urinieren verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Ins Wasser urinieren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Kettenrutschen nicht zulässig – Wasserrutschen

Verbotszeichen Kettenrutschen nicht zulässig – Wasserrutschen

Verbotszeichen Kettenrutschen nicht zulässig. Verbotsschild für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Kettenrutschen nicht zulässig – Wasserrutschen – VBT-107: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Vom Beckenrand ins Wasser springen verboten – Schwimmbad

Verbotszeichen Vom Beckenrand ins Wasser springen verboten – Schwimmbad

Verbotszeichen Vom Beckenrand ins Wasser springen verboten. Für Schwimmbäder und Badebereiche. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Vom Beckenrand ins Wasser springen verboten – Schwimmbad – VBT-106: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Sitzend rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Sitzend rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Sitzend rutschen ist verboten. Verbotsschild zur Rutschposition für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Sitzend rutschen ist verboten – Wasserrutschen – VBT-108: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Auf dem Bauch liegend, Blick nach vorne rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Auf dem Bauch liegend, Blick nach vorne rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Auf dem Bauch liegend, Blick nach vorne rutschen ist verboten. Verbotsschild zur Rutschposition für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Sitzend rutschen ist verboten – Wasserrutschen – VBT-109: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Nicht an den Rutschenseiten festhalten - Rutschring – Wasserrutschen

Verbotszeichen Nicht an den Rutschenseiten festhalten - Rutschring – Wasserrutschen

Verbotszeichen Nicht an den Rutschenseiten festhalten - Rutschring. Verbotsschild zur Rutschposition mit Rutschring für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Nicht an den Rutschenseiten festhalten - Rutschring – Wasserrutschen – VBT-110: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Nutzung mit Badesandalen - Flip-Flops verboten

Verbotszeichen Nutzung mit Badesandalen - Flip-Flops verboten

Verbotszeichen Nutzung mit Badesandalen - Flip-Flops verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Nutzung mit Badesandalen - Flip-Flops verboten – VBT-112: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Nicht an den Rutschenseiten festhalten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Nicht an den Rutschenseiten festhalten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Nicht an den Rutschenseiten festhalten. Verbotsschild zur Rutschposition mit Rutschring für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Nicht an den Rutschenseiten festhalten – Wasserrutschen – VBT-111: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Zu 2 Personen sitzend, Füße voraus rutschen ist verboten - Rutschring – Wasserrutschen

Verbotszeichen Zu 2 Personen sitzend, Füße voraus rutschen ist verboten - Rutschring – Wasserrutschen

Verbotszeichen Zu 2 Personen sitzend, Füße voraus rutschen ist verboten - Rutschring. Verbotsschild zur Rutschposition für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Zu 2 Personen sitzend, Füße voraus rutschen ist verboten - Rutschring – Wasserrutschen – VBT-113: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Mit Rutschring rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Mit Rutschring rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Mit Rutschring rutschen ist verboten. Verbotsschild zur Rutschposition für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Mit Rutschring rutschen ist verboten – Wasserrutschen – VBT-114: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Auf dem Bauch auf dem Rutschring liegend rutschen ist verboten - Rutschring – Wasserrutschen

Verbotszeichen Auf dem Bauch auf dem Rutschring liegend rutschen ist verboten - Rutschring – Wasserrutschen

Verbotszeichen Auf dem Bauch auf dem Rutschring liegend rutschen ist verboten - Rutschring. Verbotsschild zur Rutschposition für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Auf dem Bauch auf dem Rutschring liegend rutschen ist verboten - Rutschring – Wasserrutschen – VBT-115: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Essen und Trinken, Eis essen verboten

Verbotszeichen Essen und Trinken, Eis essen verboten

Verbotszeichen Essen und Trinken, Eis essen verboten. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Essen und Trinken, Eis essen verboten – VBT-116: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Rückwärts sitzend rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Rückwärts sitzend rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Rückwärts sitzend rutschen ist verboten. Verbotsschild zur Rutschposition für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Rückwärts sitzend rutschen ist verboten – Wasserrutschen – VBT-117: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €
Verbotszeichen Kniend rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Kniend rutschen ist verboten – Wasserrutschen

Verbotszeichen Kniend rutschen ist verboten. Verbotsschild zur Rutschposition für Wasserrutschen und Wasserrutschenbereiche. Verbot wird ausgesprochen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind.      Merkmale des Verbotszeichens Kniend rutschen ist verboten – Wasserrutschen – VBT-118: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: praxisbewährt Material:  Selbstklebende Folie   Aluminium 2 mm   Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar)  Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m  Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m  Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m  Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m  Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung  Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.  Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich. 

Regulärer Preis: Ab 5,90 €