Verbotsschilder – genormt oder praxisbewährt
Verbotsschilder und Verbotszeichen sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Verbotszeichen sind in der Regel rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen. Wie andere Sicherheitszeichen auch, werden Verbotsschilder eingesetzt, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen Verbotsschilder in zahlreichen Themen, Größen und Ausführungen – als einzelne Verbotszeichen mit einer unmissverständlichen Sicherheitssymbolik nach den Normen ISO 7010, ASR 1.3, ISO 20712-1 sowie älteren Normen, als praxisbewährte Verbotszeichen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung, aber auch als Kombinationsschilder mit zusätzlichen Textinhalten, die die Bedeutung der Verbotszeichen mit geeigneten Hinweisen unterstreichen oder aufgrund bestimmter, praxisorientierter Gegebenheit erforderlich sind. Verbotsschilder und Verbotshinweise mit reinen Textinhalten runden unser Angebot ab. Für eine bessere Wahrnehmung beim Anstrahlen durch eine externe Lichtquelle (Taschenlampe oder Autoscheinwerfer) sind alle Kombinationsschilder auch in einer reflektierenden Ausführung erhältlich.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.
Verbotsschilder – genormt oder praxisbewährt
Verbotsschilder und Verbotszeichen sind erforderliche Hinweise, die überall dort zum Einsatz kommen, wo Gefahren für Menschen bestehen oder wenn bestimmte Handlungen ausdrücklich unerwünscht sind, um sich oder andere nicht zu gefährden. Verbotszeichen sind in der Regel rund mit einem breiten roten Rahmen und einem diagonal verlaufenden Balken über schwarzen Symbolen, die die jeweiligen Verbote unmissverständlich darstellen. Wie andere Sicherheitszeichen auch, werden Verbotsschilder eingesetzt, um die Sicherheit bei Arbeitsprozessen zu erhöhen und die Unversehrtheit bzw. Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten.
Wir führen Verbotsschilder in zahlreichen Themen, Größen und Ausführungen – als einzelne Verbotszeichen mit einer unmissverständlichen Sicherheitssymbolik nach den Normen ISO 7010, ASR 1.3, ISO 20712-1 sowie älteren Normen, als praxisbewährte Verbotszeichen für eine bedarfsgerechte Sicherheitskennzeichnung, aber auch als Kombinationsschilder mit zusätzlichen Textinhalten, die die Bedeutung der Verbotszeichen mit geeigneten Hinweisen unterstreichen oder aufgrund bestimmter, praxisorientierter Gegebenheit erforderlich sind. Verbotsschilder und Verbotshinweise mit reinen Textinhalten runden unser Angebot ab. Für eine bessere Wahrnehmung beim Anstrahlen durch eine externe Lichtquelle (Taschenlampe oder Autoscheinwerfer) sind alle Kombinationsschilder auch in einer reflektierenden Ausführung erhältlich.
Bitte beachten Sie vor Ihrer Bestellung, dass, sofern bei unseren Artikeln mehrere Druckmaterialien zur Auswahl stehen, PVC-Hartschaum nur für den Inneneinsatz geeignet ist. Wählen Sie für Anwendungen im Außenbereich stets nur Aluminium oder Alu-Verbundmaterial.
Benötigen Sie andere Schilder, empfehlen wir Ihnen unseren Schilder-Shop unter www.deinschilderdruck.de. In diesem Shop finden Sie unser ganzes Schildersortiment zur Betriebskennzeichnung, Sicherheitskennzeichnung und Schilder rund um die kommunale Beschilderung.
Verbotszeichen Am Kabel ziehen ist verboten
Verbotszeichen Am Kabel ziehen ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Am Kabel ziehen ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Angeln verboten
Verbotszeichen Angeln verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Angeln verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Barfußlaufen verboten
Verbotszeichen Barfußlaufen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Barfußlaufen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Bedienung mit Halskette ist verboten
Verbotszeichen Bedienung mit Halskette ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Bedienung mit Halskette ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Bedienung mit Krawatte ist verboten
Verbotszeichen Bedienung mit Krawatte ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Bedienung mit Krawatte ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Bedienung mit langen Haaren ist verboten
Verbotszeichen Bedienung mit langen Haaren ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Bedienung mit langen Haaren ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Betreten der Gleisanlage verboten
Verbotszeichen Betreten der Gleisanlage verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Betreten der Gleisanlage verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Betreten mit Schuhen mit Absätzen verboten
Verbotszeichen Betreten mit Schuhen mit Absätzen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Betreten mit Schuhen mit Absätzen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Betreten verboten - Durchsturzgefahr
Verbotszeichen Betreten verboten - Durchsturzgefahr – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Betreten verboten - Durchsturzgefahr: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Betreten verboten - Durchsturzgefahr
Verbotszeichen Betreten verboten - Durchsturzgefahr – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Betreten verboten - Durchsturzgefahr: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Bohren verboten
Verbotszeichen Bohren verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Bohren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Camping verboten
Verbotszeichen Camping verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Camping verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Keine Nadeln einstechen
Verbotszeichen Keine Nadeln einstechen – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Keine Nadeln einstechen: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Einschlagen verboten (Hammer)
Verbotszeichen Einschlagen verboten (Hammer) – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Einschlagen verboten (Hammer): Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Eis essen verboten
Verbotszeichen Einschlagen verboten (Hammer) – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Einschlagen verboten (Hammer): Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Fahrradfahren verboten
Verbotszeichen Fahrradfahren verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Fahrradfahren verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Verbotszeichen Für Autos und Motorräder verboten
Verbotszeichen Für Autos und Motorräder verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Für Autos und Motorräder verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Für Autos verboten
Verbotszeichen Für Autos verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Für Autos verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Für Motorräder verboten
Verbotszeichen Für Motorräder verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Für Motorräder verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Für Pferde verboten
Verbotszeichen Für Pferde verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Für Pferde verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Für Roller und Mofas verboten
Verbotszeichen Für Roller und Mofas verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Für Roller und Mofas verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Fußball spielen verboten
Verbotszeichen Fußball spielen verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Fußball spielen verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Graben verboten
Verbotszeichen Graben verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Graben verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)
Verbotszeichen Händewaschen mit Lösungsmitteln ist verboten
Verbotszeichen Händewaschen mit Lösungsmitteln ist verboten – ältere Norm oder praxisbewährtes Zeichen. Verbotszeichen weisen in der Regel darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten verboten ist, um eine Gefährdung von Personen oder Maschinen abzuwenden oder dass bestimmte Handlungen aus anderen Gründen unerwünscht sind. Merkmale des Verbotszeichens Händewaschen mit Lösungsmitteln ist verboten: Ausführung: Grundfarbe weiß, Rand und Querbalken rot, Symbol schwarz Norm: älter oder praxisbewährt Material: Selbstklebende Folie PVC - Hartschaum 3 mm Aluminium 2 mm Abmessungen: (nicht in allen Materialien verfügbar) Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m Verpackungseinheiten: 1 Verbotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung Bitte beachten Sie: Dieses Verbotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Verbotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden. Nachleuchtende Verbotsschilder sind nur für beleuchtete Innenbereiche geeignet. Diese Schilder benötigen eine ständige „Lichtauftankung“, um bei einem Stromausfall grünlich zu leuchten. Die Zeitspanne dieses Leuchtens in der Dunkelheit ist von der Lichtintensität und Dauer der Gebäude- oder Raumbeleuchtung abhängig. Über einen längeren Zeitraum in der Dunkelheit nimmt der nachleuchtende Effekt stetig ab. Weitere Informationen zu Verbotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Verbotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Inhalt: 4 Stück (1,60 € / 1 Stück)