Gebotszeichen Erst rutschen, wenn die Bahn frei ist – Wasserrutschen
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Produktinformationen "Gebotszeichen Erst rutschen, wenn die Bahn frei ist – Wasserrutschen"
Gebotszeichen Erst rutschen, wenn die Bahn frei ist. Gebotsschild für Wasserutschen und Wasserrutschenbereiche. Es ist erst dann zu rutschen, wenn die Bahn frei ist und niemand gefährdet wird. Erforderlich, sofern zutreffend, für eine Beschilderung nach DIN EN 1069-2:2017.
Merkmale des Gebotszeichens Erst rutschen, wenn die Bahn frei ist – Wasserrutschen – GEB-79:
Ausführung: Grundfarbe blau, Symbol und Rand weiß
Norm: praxisbewährtes Zeichen
Material:
- Selbstklebende Folie
- Aluminium 2 mm
Abmessungen (nicht in allen Materialien erhältlich):
- Ø 100 mm – Erkennungsweite bis 4 m
- Ø 200 mm – Erkennungsweite bis 8 m
- Ø 300 mm – Erkennungsweite bis 12 m
- Ø 400 mm – Erkennungsweite bis 16 m
- Ø 500 mm – Erkennungsweite bis 20 m
Verpackungseinheiten: 1 Gebotszeichen oder 1 Satz bei entsprechender Kennzeichnung
Bitte beachten Sie:
- Dieses Gebotszeichen kann bei Nach- und Neubeschilderungen in Betrieben verwendet werden. Existiert dieses Gebotszeichen in einer neueren Ausführung (z.B. nach ISO 7010), sollte die neue Variante bevorzugt werden.
- Weitere Informationen zu Gebotszeichen und zur Sicherheitskennzeichnung sowie eine Übersicht aller verfügbaren Gebotszeichen finden Sie in unserem Download-Bereich.